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Krankenkassenanerkennung

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Der Besuch bei einer Ärztin oder einem Arzt wird in der Regel von der Grundversicherung übernommen. Aber wer bezahlt, wenn Sie eine Masseurin aufsuchen?

Die Kosten werden nur dann von der Grundversicherung erstattet, wenn die Behandlung von einer Ärztin oder einem Arzt mit Fähigkeitsausweis durchgeführt wurde.

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Klären Sie unbedingt – am besten schriftlich – vor Beginn einer erfahrungsmedizinischen Behandlung bei Ihrem Versicherer ab, ob und in welcher Höhe die Kosten dafür übernommen werden. Erfahrungsmedizin ist Sache der privaten Zusatzversicherung.

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Die erfahrungsmedizinische Behandlung durch nicht-ärztliche Therapeutinnen und Therapeuten wird nur dann vom Krankenversicherer vergütet, wenn Sie eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen haben.

Diese Zusatzversicherungen sind privatrechtliche Verträge. Sie unterstehen den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes, abgekürzt VVG. Das bedeutet, dass die Versicherer die Zusatzversicherungen weitgehend nach eigenem Ermessen gestalten und handhaben können. Welche Behandlungsmethoden vergütet werden, welche Kosten übernommen werden und welche Therapeutinnen und Therapeuten als Leistungserbringer akzeptiert werden – all dies ist von Versicherer zu Versicherer und von Vertrag zu Vertrag verschieden. Gleiches gilt auch für die Übernahme von Kosten aus dem Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention.

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Bei der Auswahl einer Zusatzversicherung für erfahrungsmedizinische Leistungen empfiehlt es sich, auf Folgendes zu achten:

  • Für welche Therapiemethoden übernimmt der Versicherer die Kosten? Viele Versicherer haben entsprechende Listen auf ihren Webseiten. Anhaltspunkte gibt auch die Versicherer-Suche des EMR-Guide.

  • Welche Einschränkungen gelten für die Leistungserbringer? Häufig vergüten Versicherer nur Leistungen von Therapeutinnen oder Therapeuten, die bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. So setzen die meisten Schweizer Versicherer das EMR-Qualitätslabel voraus.

  • In welcher Höhe werden Kosten übernommen? Je nach Vertrag zahlt der Versicherer die Kosten unter Umständen nur zu einem bestimmten Teil, bis zu einer Obergrenze oder für eine bestimmte Anzahl von Behandlungen.
     

Darüber hinaus passen die Versicherer manchmal die Listen der anerkannten Leistungserbringer und Behandlungsmethoden an, auch für bereits bestehende Verträge. Deshalb kann es passieren, dass die Kosten für eine bisher vergütete Therapie zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr übernommen werden.

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Zusatzversicherung wechseln

Ein Wechsel der privaten Zusatzversicherung sollte sorgfältig überlegt werden. Oft gibt es Einschränkungen bei chronisch Kranken oder älteren Personen oder «Vorbehalte» bei bestimmten Vorerkrankungen. Das bedeutet, dass dann die Behandlungskosten für diese Erkrankung vom Versicherungsumfang ausgenommen sein können.

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  • Quelle emr.ch

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